LED Sandlicht

Hier werden Fragen zu LED-Grundlagen beantwortet...

Moderator: T.Hoffmann

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DragonHellBiker
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So, 05.12.10, 00:28

So, Tagfahrlicht Projekt ist gekänzelt. Will aber dennoch ein paar LEDs am Auto verbauen und dann dachte ich, wenn man Xenon licht hat kann man auch weißes standlicht haben und nicht dieses Orangene.

So habe mal genauer angeguckt. dort sitzt so eine 5w5 12 V Birne drin, diese kleinen Glas dingends. Nun die Frage kann ich 4 Leds in reihe schalten ? oder sollte ich 3 mit wiederstände ? Kenn mich absolut nicht aus. Und wie verbau ich die bei LEDs muss man ja drauf achten mit + und -. Bei der Birne die wird nur in metall geklemmt, da gibs keine Plus oder Minus glaub ich. Kann mir jmd weiterhelfen
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strenter
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So, 05.12.10, 01:14

Puh, da fällt mir aber ein Stein vom Herzen. Von einem "Sandlicht" hatte ich bislang noch nichts gehört gehabt, aber "Standlicht" ist bekannt was das ist.

Es gibt für solche Fälle Ersatzleuchtmittel in LED-Technik, die auch so wie die normalen Leuchtmittel in die selben Fassungen passen. Diese sind betriebsfertig für den Spannungsbereich im Auto; also auch geschützt vor eventuell auftretenden Überspannungen und relativ gut redundant aufgebaut sodass ein Ausfall einer einzelnen LED nicht gleich den Ausfall einer ganzen Reihe zur Folge hat.

Ein Selbstbau lohnt sich hier m.E. nach nicht. Doch auch hier sollte auf eine ABE geachtet werden.

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Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware. Es darf sie jeder verwenden.
Sie ist allerdings nicht OpenSource. Man darf sie also nicht verändert weiterverbreiten.
Maxman
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So, 05.12.10, 10:44

Doch auch hier sollte auf eine ABE geachtet werden.
ABE für Leds? Ist mir nicht bekannt, dass sowas erlaubt ist.

Aber der Tipp fertige zu kaufen ist gut.
Such einfach mal nach 5w5 leds. Ich hab bei mir eine fertige Fassung mit 9 SMDs. Sehr hell :)
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strenter
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So, 05.12.10, 10:59

Maxman hat geschrieben:ABE für Leds? Ist mir nicht bekannt, dass sowas erlaubt ist.
Es gibt zumindest mehr als genug Angebote mit dem Vermerk "Nicht im Bereich der StvZO zugelassen"! Vielleicht gibt es ja schon welche die den TÜV- und/oder Gesetzessegen haben?
Eine gute Diskussion darüber fand ich gerade in einem Forum: http://www.motor-talk.de/forum/hi-nicht ... 19939.html. Viel Spaß beim Durchlesen. Der beste Teil ist nämlich in juristisch geschrieben (Gesetzestext). Außerdem ist dieser Text eher auf die Anbringung einer Innenbeleuchtung interpretiert; aber so wie es erklärt wurde bleiben nur recht wenige Fragen zur Außenbeleuchtung.

[edit]
Weitere Links zum Thema, sobald sie gefunden werden:
http://www.motor-talk.de/forum/nicht-zu ... 10525.html
http://www.motor-talk.de/forum/welche-s ... 30740.html
Den Hinweis im obigen Link bin ich gefolgt zu mtec... Alles was LED ist ist ohne Zulassung. Höchstens zur Innenraumbeleuchtung zulässig mit gewissen Einschränkungen (siehe ersten Link oben im Text).
Zuletzt geändert von strenter am So, 05.12.10, 11:32, insgesamt 3-mal geändert.
Maxman
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So, 05.12.10, 11:17

Genau das mein ich ja. Nich im Bereich der STVO zugelassen heißt, keine Allgemeine Betriebserlaubnis.
Glaub mir, ich hab damit schon Erfahrung gemacht, jeglich Veränderung am Licht führt zur Erloschung der Betriebserlaubnis und dafür gibts mindestens 75€ Bußgeld und 3 Punkte.
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